Für den Kauf eines Fahrzeuges mit reinem Elektromotor gibt es 2019/20 zusätzlich zur Bundesförderung für Elektromobilität auch eine Förderung des Landes Niederösterreich.

Warum?

Die Bedeutung von Elektrofahrzeugen wird in Anbetracht der Herausforderungen durch die Energiewende und der steigenden Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen immer höher. Einerseits reduzieren sie den Verbrauch fossiler Energien im Mobilitätsbereich, andererseits bieten sie eine der Möglichkeiten, den zu „ungünstigen“ Zeiten erzeugten Strom zu speichern.

Was?

Um die Entwicklung der Elektromobilität in Niederösterreich zu unterstützen, wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bis 31.12.2020 gefördert.

Für wen?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die eine überwiegende private Nutzung gewährleisten können. Pro Fahrzeug kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch kann ein Antragsteller für mehrere Fahrzeuge die Förderung beantragen.

Wieviel?

Als zusätzliche Förderung im Bereich E-Mobilität gibt es vom Land Niederösterreich den „E-Mobil in NÖ“-Bonus. Folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Maßnahme Förderhöhe

E-Mobil in NÖ: Reiner Elektrokraftwagen (Anschaffung)

  • € 1.000,-

e-Mobilitätsbonus

Bundesministerium für Klimaschutz

 

Österreichische Automobilimporteure

 

  • € 3.000,-

 

  • € 2.000,-

Wie?

(1) Elektrofahrzeuge anschaffen (2) Förderungsantrag stellen.

  • Diese Unterlagen benötigst du zur Antragstellung:

    • das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular „Förderungsabrechnung“
    • die Gewährung der Bundesförderung
    • die behördliche Zulassung in NÖ
    • für jedes Fahrzeug darf nur 1x die Förderung in Anspruch genommen werden
    • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern
    • bei Installation einer Wallbox (Heimladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs
    • das Fahrzeug muss permanent mit “e-mobil in NÖ” Aufkleber der zu Verfügung gestellt wird, beklebt werden.

  Bei Ökostrom-Nutzung:  

  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom (Liefervertrag für Ökostrom, zB Optima Wasser Plus, oder Nachweis einer eigenen Ökostromanlage, zB Photovoltaikanlage)

  Die Rechnungen müssen auf den/die Förderwerber/in ausgestellt sein.  

  • Umweltfreundliche Mobilität genießen!

    Hier geht es zum Infoblatt zur Förderung.

 

Hier kommen Sie zu weiteren “Schritt für Schritt”- Serien:

Alle Beiträge von Martina Krobath