Mit dem Begriff “Bio” wurde in den letzten Jahren auch viel Schindluder betrieben. Kritiker meinen, Siegel wären gefälscht, Produkte importiert und generell alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Darüber lässt sich sicher streiten, ich denke jedoch, die Kontrollen wurden immer strenger und es ist nicht mehr so einfach zu betrügen. Was allerdings passiert, wenn Ackergifte, die der konventionelle Bauer spritzt, auf das Feld vom Bio-Bauern nebenan wehen (“Abdrift”), das ist eine andere Geschichte.
Bio wächst nicht unter einer Glocke
Bio-Bauern dürfen keine synthetischen Spritzgifte verwenden. Deswegen sind ihre Produkte auch kaum belastet, was zahlreiche Untersuchungen belegen. “Kaum” heißt allerdings nicht “gar nicht”. Denn Bio-Bauern produzieren nicht unter eine Glasglocke. Pestizide von Nachbars Acker können Bio-Produkte verunreinigen. Wie viel Pestizidreste in Lebensmitteln überhaupt zu finden sein dürfen regelt die Rückstands-Höchstmengenverordnung, welche für Bio-Obst und Gemüse wie für konventionelles gleichermaßen gilt.
Das ist vielen Konsumenten nicht klar: sie erwarten, dass Öko-Lebensmittel komplett frei von Rückständen sind. Das Problem dabei: Bio-Lebensmittel wachsen nicht unter eine großen Glasglocke, sondern sind Umwelteinflüssen wie Wind und Regen ausgeliefert. Viele Wirkstoffe in Pestiziden sind leicht flüchtig und können nach dem Aufbringen auf konventionellen Feldern verdunsten. Der Wind verweht sie dann über weite Strecken – “Fernabdrift” ist der Fachbegriff dafür.
Den Schaden hat der Bio-Bauer
Werden in einem Bio-Lebensmittel Pestizidrückstände festgestellt, muss der Bauer die Ernte zum konventionellen Preis verkaufen und hat somit einen enormen Schaden. Der Bio-Anbau ist kostspieliger, was sich im Normalfall in den höheren Preisen widerspiegelt. Diesen Schaden könnte er sich theoretisch vom verantwortlichen Nachbarn erstatten lassen. Wenn dieser eindeutig zu bestimmen wäre. Denn oft grenzt ein Bio-Acker an mehrere konventionelle Felder. Zudem ist es nach mehreren Monate schwer genau festzustellen, wer wann gespritzt hat und wie damals der Wind stand. Meist bleiben die Landwirte also auf dem Schaden sitzen. In jedem Abdrift-Fall muss der Bauer zudem der Kontrollstelle und dem Kunden glaubhaft machen, dass er nicht heimlich zur Giftspritze gegriffen hat. Außerdem müsste er seinen konventionell wirtschaftenden Nachbarn zu Veränderungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bewegen und dies auch dokumentieren.
Die Grenze von konventionell zu bio
In der EU Bio Verordnung gibt es keine fixen Regeln für den Umgang mit der Pestizid-Kontaminierung bei Bio-Erzeugnissen. Diese werden “flexibel gehandhabt”. Staaten können selbst entscheiden, ob sie Grenz- und Schwellenwerte für Pestizidrückstände einführen.
Um mit diesem Problem umzugehen hat in Deutschland der Bundesverband Naturkost Naturwaren BNN schon 2001 einen Orientierungswert entwickelt: 0,01 Milligramm Pestizid je Kilogramm Lebensmittel. Liegen die Spuren darunter, gelten sie als ungewollte Verunreinigung. Bei einer klaren Überschreitung sucht der Betroffene mit der Kontrollstelle und dem BNN nach der Ursache der Belastung. Dadurch werden die wenigen schwarzen Schafe unter den Bio-Bauern sofort überführt. Meist stellt sich bei der Spurensuche allerdings heraus, dass Pestizide nicht nur beim Abdrift Probleme machen, sondern auch, wenn sie Maschinen oder Silos verunreinigen, mit denen Bio-Erzeugnisse in Kontakt kommen. Viele Firmen sehen den Orientierungswert mittlerweile als fixen Grenzwert und kaufen nichts zum Bio-Preis, dessen Wert auch nur minimal darüber liegt. Das wird für die Bauern zum Problem.
In Österreich sind die gesetzlichen Regeln für Inverkehrbringen und Anwenden von Pflanzenschutzmitteln aufgeteilt auf Bund und Länder. Generell gibt es für die Anwender eine Reihe von Auflagen, um Abdriften gering zu halten. Es darf beispielsweise keine Behandlung bei Windgeschwindigkeiten über 5m pro Sekunde erfolgen, auch nicht bei über 25°C. Die maximale Fahrgeschwindigkeit in sensiblen Bereichen beträgt 5 km/h. Dazu kommen Abstandsauflagen, die für jedes Präparat je nach Spritzgerät und Kultur von der AGES festgelegt und auf Pflanzenschutzmittelpackung mit den Verwendungsbestimmungen angegeben werden.
Für mich ist es völlig unverständlich, dass der Ökosektor für Pestizidrückstände, die durch die konventionelle Landwirtschaft verursacht werden, mehr oder weniger geradestehen soll. Besser wäre es das Problem an der Wurzel zu packen und Bio-Landwirtschaft für Landwirte ansprechender zu machen. Im Jahr 2021 werden die Auswirkungen der letzten Änderung der Öko-Verordnung im Jahr 2017 kontrolliert – mal sehen, ob es dann erneut Änderungen geben wird, die vielleicht diesmal in die richtige Richtung gehen.
Quellen:
Europäische Kommission, 20. November 2017, “Neue Öko-Verordnung“
Biorama, 12.03.2018, Thomas Stollenwerk, “Bio wird breiter“
Welt.de, 19.04.2018, Hannelore Crolly, “Auch wenn Bio draufsteht, dürfen künftig Pestizide drin sein“
Schrot&Korn, 05/2017, Leo Frühschütz, “Mit dem Wind kommt das Gift”
Global 2000, “Abdrift – wenn sich Pestizide verirren“