LANDESFÖRDERUNGEN – NIEDERÖSTERREICH
SANIERUNG und HAUSTECHNIK
Gefördert werden umfassende Sanierungsmaßnahmen an mindestens 20 Jahre alten Gebäuden sowie Einzelmaßnahmen auch an jüngeren Gebäuden, mit einer Wohnnutzfläche (WNF) von maximal 500 m2. Die Förderung wird für maximal 130 m2 ausbezahlt, bei größeren Objekten wird aliquot umgerechnet.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zinszuschusses auf ein Darlehen in der Höhe von 3 % über 10 Jahre. Die Höhe der anerkannten Sanierungskosten wird aufgrund eines Punktesystems ermittelt, wobei 1 Punkt 1 % Anerkennung bedeutet. Die maximal mögliche Förderung beträgt € 500,- pro m2, insgesamt also € 65.000,- (entspricht 100%).
Es ist in jedem Fall ein Energieausweis vorzulegen.
Werden nur Einzelmaßnahmen oder heizungstechnische Änderungen durchgeführt, wird eine Basis von 25 Punkten angenommen, die sanierten Bauteile müssen Mindestanforderungen für den U-Wert erfüllen. Die mögliche Förderung erhöht sich um die Zusatzpunkte auf Basis Nachhaltigkeit entsprechend untenstehender Tabelle.
Bei umfassender Sanierung wird die Punkteanzahl einerseits auf Basis Energieausweis (erreichte Reduktion in % oder erreichte Energiekennzahl) und andererseits auf Basis Nachhaltigkeit entsprechend folgender Tabellen ermittelt:
Punkte auf Basis Energieausweis durch Wärmedämmmaßnahmen | Punkte |
bei einer Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB) von: | |
40 % oder mehr | 55 |
60 % oder mehr | 70 |
80 % oder mehr | 90 |
oderbei Erreichen einer Energiekennzahl in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis | Punkte | |||||||||||||
A/V-Verhältnis | ||||||||||||||
0,80 | 0,75 | 0,70 | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 | 0,45 | 0,40 | 0,35 | 0,30 | 0,25 | 0,20 | ||
EKZ | 60 | 58 | 56 | 53 | 51 | 49 | 47 | 44 | 42 | 40 | 38 | 36 | 33 | 60 |
in | 40 | 39 | 37 | 36 | 34 | 33 | 31 | 30 | 28 | 27 | 25 | 24 | 22 | 70 |
kWh/m2a | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 100 |
Punkte auf Basis Nachhaltigkeit | Punkte |
Heizungsanlagen | |
·mit festen biogenen Brennstoffen (nach Möglichkeit in Kombination mit einerthermischen Solaranlage) oder mit biogener Fernwärme | 20 |
·mit Wärmepumpenanlagen (nach Möglichkeit in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage) | 15 |
·Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen bzw. die Nutzung sonstiger Abwärme | 15 |
·raumluftunabhängige Einzelöfen | 5 |
kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung | 7 |
Solaranlage oder Wohnraumlüftungskompaktgerät zur Warmwasseraufbereitung | 5 |
Solaranlage für Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung | 10 |
Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage (mindestens 2 kWp) | 5 |
Photovoltaikanlage bis zu | 15 |
ökologische Baustoffe bis zu | 15 |
Barrierefreiheit | 10 |
begrüntes Dach bis zu | 4 |
Sicherheitspaket bis zu | 3 |
Beratung, Berechnung des Energieausweises | 1 |
Erstellung eines Gesamtkonzeptes | 1 |
Denkmalschutz | 35 |
Darüber hinaus sind noch Vorgaben bezüglich der maximalen U-Werte bei den sanierten Bauteilen einzuhalten.
Zusätzliche Ankaufsförderung:
Wurde das Objekt innerhalb der letzten 3 Jahre erworben, können bei umfassender Sanierung die anerkannten Sanierungskosten um € 20.000,- erhöht werden.
Die Anschaffung einer Mikro-KWK-Anlage mit fester Biomasse wird mit 9.000,- Euro nicht rückzahlbarem Zuschuss gefördert.
Schritte zur Förderung
- Erstellung eines Energieausweises
- Antragstellung:
Einreichstelle ist dasAmt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Wohnungsförderung,
Landhausplatz 1/Haus 7A,
3109 St. Pölten,sowie die Außenstellen der Wohnungsförderungsabteilung und die Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular und Gebäudedatenblatt
- Kopie des Grundbuchauszugs, Miet- oder Pachtvertrags
Falls erforderlich:
- Rechtskräftige baubehördliche Bewilligung
- Kopie des behördlich genehmigten Original-Bauplans
- Endabrechnung:
- Kostennachweis mittels sämtlicher Rechnungen
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der Bewohner
Das war der vorläufig letzte Teil der Serie „Schritt für Schritt zur passenden Förderung“.
Beratung zu allen Förderthemen kann natürlich wie immer im Wien Energie Haus in Anspruch genommen werden!
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 1: Sanierungsscheck 2013
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 2: Althaussanierung Wien
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 3: Haustechnik Wien
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