Dieser Artikel wurde am 8. November 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!LANDESFÖRDERUNGEN – WIEN HAUSTECHNIK Haustechnikförderungen können zusätzlich oder unabhängig von den Förderungen für Neubau oder Sanierung, die…
Dieser Artikel wurde am 8. November 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

LANDESFÖRDERUNGEN – WIEN
HAUSTECHNIK
Haustechnikförderungen können zusätzlich oder unabhängig von den Förderungen für Neubau oder
Sanierung, die in den letzten Beiträgen erläutert wurden, in Anspruch genommen werden.

Die Antragstellung erfolgt bis spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, Einreichstellen sind jeweils die MA 25 oder die MA 50, beide Muthgasse 62, 1190 Wien.

Errichtung einer Solarthermischen Anlage

Die Förderhöhe für die alleinige Errichtung einer Solarthermischen Anlage ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Auslegung Kollektorfläche Speichergröße Förderung
Warmwasser 5 m² 300 l 1.000,- + 70,-/m2 Nutzfläche,
jedoch max. 30 %
Warmwasser mit Heizungsunterstützung 10 m² 800 l 1.000,- + 100,-/m2 Nutzfläche,
jedoch max. 40 %

Weitere Details dazu finden Sie hier.

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Originalrechnungen und -zahlungsbelege
  • Bestätigungen über fachgerechte Montage und Komponenten
  • Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw. der Miteigentümer bei Mehrfamilienwohnhäusern
  • Falls erforderlich: Baubewilligung

Errichtung einer Biomasseanlage

Gefördert werden Heizanlagen für Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz sowie Kachelöfen. Der Fördersatz liegt zwischen 35 und über 50 %, abhängig vom Kessel. Die Förderhöhe hängt von der Einhaltung diverser Emissions-Grenzwerte ab und beträgt im Schnitt € 6.000,-, bei Kombination mit einer Solaranlage zusätzlich € 1.000,- bis € 2.000,-. Details dazu finden Sie hier.
Speziell im Neubau ist die Errichtung einer thermischen Solaranlage verpflichtend.

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Rechnungen
  • Prüfbericht einer akkreditierten Stelle für den Wärmeerzeuger
  • Bei Ersatz einer bestehenden Heizungsanlage: Nachweis für die Entsorgung
  • Die Auflassung von Ölfeuerungsanlagen muss bei der MA 37 (Baupolizei) gemeldet werden
  • Positiver Befund gemäß § 15 des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes durch den Rauchfangkehrer

Es kann auch ein Wartungskostenzuschuss beantragt werden, in diesem Fall sind die Rechnungen über die jährliche Wartung vorzulegen.

Installation einer Wärmepumpe

Im Neubau ist die Wärmepumpe mit einer Solarenergienutzung zu kombinieren, wobei es sich um eine thermische Solaranlage oder auch um eine Photovoltaikanlage handeln kann. Die Förderhöhe für die Errichtung verschiedener Wärmepumpensysteme ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Art der Wärmepumpe Jahresarbeitszahl Höhe des Direktzuschusses €
Erdwärmepumpe mit
Horizontalkollektor
≥ 4 4.500,-
Erdwärmepumpe mit Vertikalkollektor,
Wasser/Wasser Wärmepumpe
≥ 4 7.000,-
Kombination mit Solaranlage
2-5 m² Kollektornettofläche
1.000,- zusätzlich
Kombination mit Solaranlage größer
5 m² Kollektornettofläche, 300 l Speicher
2.000,- zusätzlich
Bei folgenden Installationen wird die Solaranlage nicht zusätzlich gefördert:
Luft/Wasser Wärmepumpe ≥ 4 3.500,-
Luft/Wasser Wärmepumpe in
Passivhäusern
≥ 3 2.500,-
Gas betriebene Absorptionswärmepumpe,
die zusätzlich eine Umweltwärmequelle nutzt
4.000,-

Weitere Details finden Sie hier.

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Ausweis des Antragstellers
  • Grundbuchabschrift, Baurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag
  • Baubewilligungsbescheid
  • Technische Unterlagen zu Wärmepumpe und Solarkollektor
  • Nachweis über die Jahresarbeitszahl (JAZ) bzw. Leistungszahl (COP)
  • Beschreibung des Wärmeabgabesystems

Zusätzlich bei Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren und bei Wasser/Wasser Wärmepumpen:

Blockheizkraftwerk

Gefördert wird die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks für Heizung, Warmwasser und Stromerzeugung mit den Brennstoffen Erdgas oder Biomasse in der Höhe von € 8.000,-. Erforderlich ist ein thermischer Speicher mit einem Mindestinhalt von 800 l.
Auch hier ist eine zusätzliche Förderung für eine thermische Solaranlage von € 1.000,- bis € 2.000,- möglich, weitere Details finden Sie hier.

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Technische Beschreibung des Gerätes
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Ausweis des Antragstellers

Errichtung einer Ökostrom- bzw. Photovoltaik-Anlage

Gefördert werden maximal 40 % der Errichtungskosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Die Förderobergrenze bei PV-Anlagen liegt bei € 1.000,- pro kWp bzw. € 100.000,- pro Förderfall. Wird eine Förderung des Klima- und Energiefonds (möglich ab 2012) beantragt, kann zusätzlich die Förderung des Landes Wien beantragt werden, damit sind bis € 1.300,- pro kWp möglich. Details sind hier nachzulesen.

Nachdem die PV-Anlage genehmigt und als Ökostromanlage anerkannt wurde, reichen Sie den Förderungsantrag sowie folgende Unterlagen bei der MA 20, Amerlingstraße 11, 1060 Wien, ein:

  • Originalrechnungen und -zahlungsbelege
  • Genehmigungsbescheide
  • Einspeisevertrag
  • Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
  • Fotos

Nicht zuletzt sollen an dieser Stelle einige weitere Fördermöglichkeiten in Wien in Erinnerung gerufen werden, so die Förderung für eine Dach-, Innenhof und Vertikalbegrünung, für Erdgasfahrzeuge und E-Bikes oder auch der behindertengerechte Umbau von Wohnungen und Eigenheimen.

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