BUNDESFÖRDERUNG
Der Sanierungsscheck 2011 (Bundesförderung für thermische Sanierung) wird verlängert!
Gefördert werden Maßnahmen an mindestens 20 Jahre alten Wohnhäusern. Die Förderhöhe beträgt bis zu € 5.000,- für bauliche und € 1.500,- für haustechnische Maßnahmen, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Neue Frist für die Antragstellung:
Die Antragstellung, die zunächst mit 30.6.2011 begrenzt war, ist bis zum 31.12.2011 verlängert worden, da noch nicht alle Budgetmittel ausgeschöpft sind. Dennoch gilt die Aktion nur, solange Mittel zur Verfügung stehen!
Schritte zur Förderung
- Beratung im Wien Energie Haus in Anspruch nehmen
- Erstellung eines Energieausweises
- das Ausfüllen des Förderungsantrags erfolgt im Zuge der Berechnung des Energieausweises
- Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen einholen
- Abgabe des Förderantrags bei einer der vier Bausparkassen
- Wichtig: die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen!
Endabrechnung:
Das ausgefüllte Endabrechnungs-Formular muss inklusive aller erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30.9.2012 bei der
Kommunalkredit Public Consulting GmbH,
Türkenstraße 9,
1092 Wien,
eingelangt sein. Bei Änderungen gegenüber der Ersteinreichung ist der Ersteller / die Erstellerin des Energieausweises erneut zu kontaktieren und das neue Ergebnis entsprechend zu bewerten.
Eine Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.
Alle Artikel zur Serie:
- UPDATE: Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 1: Sanierungsscheck 2013
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 2: Althaussanierung Wien
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 3: Haustechnik Wien
- Schritt für Schritt zur passenden Förderung – Teil 4: Sanierung und Haustechnik Niederösterreich
- Alle Beiträge von Anita Schernhammer
- Das Glossar für die wichtigsten Begriffe
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